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Unser Corona-Schutzkonzept

Die Gemeindeleitung ist sich in der Zeit der Gefährdung ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der Gesundheit bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit unsere Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

Das nachfolgende Konzept regelt gemäß §2 (7) CoronaSchVO die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Gottesdiensten, auf dem Gelände der Freien evangelischen Gemeinde Fischbacherberg, Ypernstraße 163, 57072 Siegen. Wir verpflichten uns, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt die Gemeindeleitung der FeG Fischbacherberg das folgende Schutzkonzept. 

Präsenzgottesdienste

Das Angebot von Präsenzgottesdiensten regelt die Gemeindeleitung unter Abwägung des jeweils aktuellen Pandemiegeschehens. Es wird über die üblichen Kommunikationswege ggf. kurzfristig angekündigt. Mitgeteilt werden Zeiten und Orte der Gottesdienste, Teilnahmebedingungen (s.u.), Zulassungsbegrenzung. Es steht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur eine reduzierte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Teilnahmebedingungen

  • Symptomatisch (Covid-19) erkrankten Besucher:innen ist die Teilnahme nicht gestattet. Gefährdeten Besucher:innen wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, die medialen Angebote der Gemeinde zu nutzen.
  • Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst wird dem Pandemiegeschehen entsprechend reduziert. Als Ausweichmöglichkeit kann bei abzusehendem Bedarf zusätzlich und kurzfristig eine Ãœbertragung des Gottesdienstes im Untergeschoss ermöglicht werden. Dort gelten ebenfalls die Regelungen dieses Schutzkonzeptes. Diese Möglichkeit wird nicht beworben.
  • Eine Voranmeldung unter www.feg-fischbacherberg.de/gottesdienst ist nötig, wenn die Kapazitätsgrenzen voraussichtlich erreicht werden (z. B. an Feiertagen). Die Notwendigkeit wird im Vorfeld bekannt gegeben. Die Reservierungsdaten werden im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung zeitnah gelöscht.
  • Für reguläre Präsenzgottesdienste mit üblicher Auslastung gilt eine 3G-Regelung: Teilnehmer:innen müssen geimpft, genesen oder getestet sein (offizieller Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
  • Für besondere Präsenzgottesdienste mit erwartbar hoher Auslastung oder bei deutlich erhöhter Inzidenz gilt eine 2G(+)-Regelung: Alle Teilnehmer:innen müssen genesen oder vollständig geimpft sein. Zusätzlich zum 2G-Nachweis bitten wir alle, vor dem entsprechenden Gottesdienst einen Selbsttest durchzuführen bzw. einen Schnelltest durchführen zu lassen. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten nur für Kinder unter 6 Jahre und getestete Schulkinder. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies mit einem entsprechenden Attest belegen und benötigen den Nachweis eines höchstens 24 Stunden alten Schnelltests (kein Selbsttest) oder eines höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests.

Hygiene, Abstand, Zugang

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten.
  • Die Gemeinde sorgt dafür, dass am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucher:innen im Eingangsbereich die Möglichkeit erhalten, sich die Hände zu desinfizieren. Die Gemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. Die Waschbecken in den Toiletten sind zugänglich (s. u. „Toilettennutzung“).
  • Auf dem gesamten öffentlichen Gelände der Gemeinde gilt innen wie außen das Abstandsgebot in jede Richtung 1,5 Meter, insbesondere auf allen Wegen beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.
  • Die Anzahl der freien Sitzplätze (exkl. der Freiplätze für den Abstand) entspricht der Personenobergrenze. Sind alle Plätze belegt, ist eine Teilnahme am Gottesdienst in Präsenz für weitere Personen nicht mehr möglich.
  • Die Räume werden während der Veranstaltungen durch eine Belüftungsanlage belüftet.
  • Die Sitzplatzverteilung orientiert sich an den Vorgaben für Kulturveranstaltungen. Aufgrund der 3G- bzw. 2G-Regelung kann der Mindestabstand am Sitzplatz unter Berücksichtigung der lokalen Inzidenz und ggf. Einhaltung einer Maskenpflicht unterschritten werden. Der Abstand beträgt null bis drei freie Sitzplätze. Die Teilnehmer:innen werden im Vorfeld und am Eingang über die geltenden Regelungen am Sitzplatz informiert.
  • Die nötigen Nachweise sind mitzuführen und am Eingang unaufgefordert vorzulegen. Bei Gästen, die den kontrollierenden Personen persönlich bekannt sind, entfällt die Ausweispflicht. Ebenso entfällt die Pflicht zum Vorlegen des Nachweises, wenn dieser bereits bei früheren Veranstaltungen kontrolliert wurde und/oder der entsprechende Status als sicher bekannt gilt.
  • Das Kaffeeangebot nach dem Gottesdienst entfällt, solange die behördlichen Auflagen eine 2G-Regelung für gastronomische Einrichtungen vorgeben.

Maskenpflicht

  • Das Tragen von medizinischen Mund-Nase-Masken (Empfehlung: FFP2-Standard) auf dem Gelände ist durchgängig erforderlich. Die Gemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher:innen bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 
  • Die Maskenpflicht gilt bei behördlicher Anordnung für vergleichbare Bereiche auch im Freien (vgl. CoronaSchVO §3 (1) 4.). Die Teilnehmer:innen der Veranstaltung werden über Änderungen der Regelungen informiert.
  • Bei Rede- oder Gesangsbeiträgen im Rahmen der Gottesdienstdurchführung darf die Maske für die Dauer des Beitrags abgenommen werden.
  • Die Maskenpflicht am Sitzplatz kann aufgehoben werden, wenn das lokale Pandemiegeschehen es in verantwortbarer Weise zulässt. Ãœber die Regelung entscheidet und informiert die Gemeindeleitung.

Liturgie und Gesang

  • Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.
  • Auf gemeinsamen Gemeindegesang ohne Maske im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Möglich ist der Liedvortrag (ggf. mit Band) bei besonderer Abstandswahrung. Ãœber die Wiederaufnahme des Gemeindegesangs ggf. mit Maske entscheidet und informiert die Gemeindeleitung unter Berücksichtigung des Pandemiegeschehens im Sinne der CoronaSchVO.
  • Kollekten können kontaktlos am Ein- und Ausgang eingesammelt werden. Spenden werden per Ãœberweisung oder PayPal entgegengenommen, über die Möglichkeiten informiert unsere Website www.feg-fischbacherberg.de/spenden
  • Das Ordnungspersonal nimmt im Vorfeld das Schutzkonzept zur Kenntnis und überwacht die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie wenn nötig vom Hausrecht Gebrauch.
  • Die Feier des Abendmahls ist unter Gewährleistung von Abstands- und Hygieneregelungen möglich. 
    • Alle Teilnehmenden erhalten Brot und Wein bzw. Trauben in einem abgedeckten Gefäß.
    • Bei der Vorbereitung des Abendmahls sind Einmalhandschuhe und FFP2-Maske zu tragen.
    • Bei der Austeilung des Abendmahls ist eine medizinische Maske zu tragen.

Kontaktnachverfolgung

  • Eine verpflichtende Kontaktnachverfolgung entfällt gemäß CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Es besteht die Möglichkeit und wir empfehlen, freiwillig die Corona-Warn-App zu nutzen. QR-Codes zum Einchecken stehen am Eingang bereit.

Kindergottesdienst

  • Ein Kindergottesdienst kann unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben der CoronaSchVO für die Kinder- und Jugendarbeit angeboten werden.

Geltung

Das vorliegende Schutzkonzept wurde durch die Gemeindeleitung zuletzt am 22. Dezember 2021 aktualisiert und gilt ab sofort. Es ersetzt die bisherigen Konzepte.